|

Wollen auch Sie Ihrem Nachwuchs einen optimalen Start in die Zukunft ermöglichen?
Das Startkapital zum richtigen Zeitpunkt
Mit Erreichen des 18. Lebensjahres spielt Geld im Leben eines jungen Menschen eine wichtige Rolle. Die top18-Polizze ist die richtige Lösung für die finanzielle Zukunft Ihrer Kinder, Enkelkinder, Nichten, Neffen und Patenkinder. Egal ob Sie Ihrem Liebling einen Beitrag zum Studium oder zum Besuch einer Fachhochschule leisten oder den Führerschein bezahlen wollen, mit der top18-Polizze verwirklichen Sie heute schon die zukünftigen Wünsche Ihrer Kleinen.
Je früher Sie mit Vorsorgen beginnen, desto höher ist das Startkapital* zum 18. Lebensjahr.
Die Vorteile Ihrer Top18-Polizze:
Fixer Auszahlungstermin
Das Startkapital* setzt sich zusammen aus der Versicherungssumme und der Gewinnbeteiligung*. Sowohl im Er- als auch im Ablebensfall wird das Startkapital* mit Erreichen des 18. Lebensjahres des Kindes fällig.
Sparzielgarantie
Bei vorzeitigem Ableben der versicherten Person zahlt die VLV die Prämien bis zum vollendeten 18. Lebensjahres des Kindes für Sie weiter. Erst dann erfolgt die Auszahlung des Startkapitals* in der gewünschten Höhe. Dadurch ist das Sparziel bereits ab Vertragsbeginn gesichert!
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, diese Garantie auch auf eine eventuelle Berufsunfähigkeit auszuweiten. Im Falle einer unfall- oder krankheitsbedingten Berufsunfähigkeit übernimmt die VLV die Prämienzahlung bis zum 18. Lebensjahr.
Wertanpassung
Die automatische Wertanpassung richtet sich nach dem amtlichen Verbraucherpreisindex und gewährleistet, dass das heute gewünschte Startkapital* auch in Zukunft die Kaufkraft behält.
Pensionsbonus
Sollte nur ein Teil des Startkapitals* für Konsumzwecke benötigt werden, bietet die VLV als Spezialist für die private Altersvorsorge Ihrem Schützling die Möglichkeit, den anderen Teil attraktiv in eine private Altersvorsorge zu investieren.
Sichere Veranlagung mit hohem Ertrag
Durch die große Zahl von Kunden, die uns ihre Spargelder anvertrauen, ist es uns möglich, eine optimale Veranlagung in einer Vielzahl von mündelsicheren Werten mit hoher Rendite vorzunehmen.
Kapitalertrags- und Einkommensteuerfreiheit
Die Auszahlung des Startkapitals* erfolgt KEST-frei und unterliegt auch nicht der Einkommenssteuer.
*) Das Startkapital beinhaltet die Gewinnbeteiligung. Da die in den künftigen Jahren erzielbaren Überschüsse nicht vorausgesehen werden können, beruhen Zahlenangaben über die Gewinnbeteiligung auf Schätzungen, denen die gegenwärtigen Verhältnisse zugrunde gelegt sind. Solche Angaben sind daher unverbindlich.
|