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Bezugsumwandlung
Win-Win Situation für Unternehmer und Mitarbeiter

Die Bezugsumwandlung ist die ideale Kombination, Lohnnebenkosten zu sparen und gleichzeitig die Mitarbeiter mit einer steuerfreien Zukunftsvorsorge zu motivieren. Zahlreiche Vorarlberger Unternehmen haben diese Möglichkeit schon genützt. Christoph Lebeda, Spezialist für die betriebliche Vorsorge der Vorarlberger Landes-Versicherung (VLV) zu diesen interessanten Möglichkeiten und bisherigen Erfahrungen.

Was ist die Bezugsumwandlung?
Durch die Bezugsumwandlung kann ein bestimmter Betrag, nämlich monatlich max. € 25,- bzw. p.a. € 300,- des Bezuges steuerbegünstigt für zukunftssichernde Maßnahmen verwendet werden. Als derartige Maßnahmen gelten z.B. private Kranken-, Unfall-, Lebens- oder Rentenversicherungen, wobei sich in der Praxis die Unternehmen und deren Mitarbeiter bisher fast ausschließlich für die Rentenversicherung entschieden haben. Die Eigenvorsorge für die Pension liegt klar im Trend.

Seit wann gibt es diese Möglichkeit?
Diese Möglichkeit gibt es grundsätzlich schon mehrere Jahre. Jedoch mussten in der Vergangenheit die Beiträge dazu ausschließlich vom Dienstgeber erbracht werden. Seit Frühjahr 2003 ist für diese Zukunftssicherung nach § 3 Abs. 1 Zi. 15 EStG 1988 kein zusätzlicher Aufwand mehr vom Dienstgeber erforderlich, sondern der Dienstnehmer leistet die Beiträge selbst, mit dem großen Vorteil, dass dafür keine Lohnsteuer zu entrichten ist.

Welche Vorteile hat der Unternehmer?
Neben seiner Sozialkompetenz, die der Unternehmer durch die Einführung dieses Modells zeigt, erspart er sich zusätzlich Lohnnebenkosten.

Vergleich (Stand 2005)

Gehaltszahlung

Bezugsumwandlung

Dienstgeber

EUR

EUR

jährlicher Bruttobetrag

300,-

300,-

Lohnnebenkosten

    89,25

    65,55

jährlicher Aufwand

  389,25

  365,55

Ihre Ersparnis pro Mitarbeiter p.a.

-

    23,70

Mitarbeiter
monatl. Bruttolohn

    25,-

     25,-

abzüglich Lohnsteuer

 - 10,-

       0,-

monatlicher Nettobetrag zum Ansparen

    15,-

     25,-

steuerfreie Auszahlung*

13.380,-*

23.293,-*

entspricht einer Bankverzinsung p.a. von

5,25%

8,70%

 

*) Die ausgewiesene Auszahlung beinhaltet die Gewinnbeteiligung. Da die in künftigen Jahren erzielbaren Überschüsse nicht vorausgesehen werden können, beruhen Zahlenangaben über die Gewinnbeteiligung auf Schätzungen, denen die gegenwärtigen Verhältnisse zugrunden gelegt sind. Solche Angaben sind daher unverbindlich.

Für welche Unternehmen ist dieses Modell interessant?
Grundsätzlich für alle Unternehmen, unabhängig von der Branche und der MitarbeiterInnen-Anzahl. Die VLV, als kompetenter Partner hat beispielsweise Rahmenverträge bei Unternehmen mit einem Mitarbeiter bis hin zu Unternehmen mit mehreren hundert MitarbeiterInnen. Die Kompetenz der VLV in diesem Bereich schätzen inzwischen nicht nur das Land Vorarlberg, zahlreiche Vorarlberger Gemeinden und Städte, sondern insbesondere sehr viele Klein- und Mittelbetriebe, die letztlich das Rückgrat für die großen Erfolge der Vorarlberger Wirtschaft bilden.

Dass sich diese Institutionen und Unternehmen trotz zahlreicher Mitbewerber für die VLV entschieden haben, ist ein Zeichen dafür, dass die VLV für dieses Modell zum hervorragenden Know-how ausgezeichnete Konditionen und perfekte Rahmenbedingungen bietet.

Wie sieht die Abwicklung/Umsetzung in der Praxis aus?
Höchst einfach. Die Beitragsleistung erfolgt durch den Arbeitgeber, sofern der Arbeitnehmer einer Bezugsumwandlung zum Zweck der Zukunftssicherung zugestimmt hat (Beitrittserklärung).

Der Betrag von mtl. € 25,- wird vor Abzug der Steuern (Brutto für Netto) in eine Rentenversicherung zum voraussichtlichen Pensionsalter einbezahlt. Das Unternehmen hat fast keinen administrativen Aufwand. (Außer der Meldung an die Lohnverrechnungsstelle). Die komplette Abwicklung erfolgt durch die VLV bis hin zur Mitarbeiterinformation vor Ort.

Stimmen Vorarlberger Unternehmer zu diesem Modell
...die Unsicherheit der staatlichen Pensionen beschäftigt jedermann. Wenn ich als Dienstgeber meine Mitarbeiter hier unterstützen kann, umso besser. Insbesondere dann, wenn es Vorteile für beide Seiten bringt...
...dies ist eine hervorragende Möglichkeit, seine MitarbeiterInnen zu motivieren und die guten MitarbeiterInnen an das Unternehmen zu binden. Der Arbeitsmarkt ist hart genug...
...als Unternehmer fühle ich mich für meine Mitarbeiter verantwortlich. Somit auch für deren Zukunft...
...die Vorteile liegen auf der Hand. Ich kann nur jedem meiner Mitarbeiter empfehlen, diese Chance zu nützen, sie ist „einmalig"…
...ich habe schon länger an so etwas gedacht. Dieses Modell der VLV hat mich überzeugt...